Covid Update - 50

Aktuell ist die Zahl schwerer Corona-Krankheitsverläufe und insbesondere von Einlieferungen auf Intensivstationen weiterhin stabil auf einem geringen Niveau. Dennoch ist die Corona-Pandemie leider nicht vorbei.

Im Hinblick auf eine mögliche Intensivierung des Infektionsgeschehens im Herbst und Winter hat der Bundesgesetzgeber das Infektionsschutzgesetz geändert und die Festlegung von Schutzmaßnahmen vorgesehen.

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW informiert daher in einem aktualisierten Handlungskonzept Corona über die für die kommenden Monate geplanten Maßnahmen.

Ausführlich finden Sie das Handlungskonzept sowie ergänzende Briefe der Ministerin an die volljährigen Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten auf der Website des Ministeriums [externer Link].

Für das btg ergibt sich aus dem aktualisierten Handlungskonzept nach heutigem Stand eine Fortsetzung der in unserem Covid Update – 49 benannten und bewährten zentralen Maßnahmen.

Wenn das zukünftige Infektionsgeschehen es erfordern sollte, wird die Landesregierung NRW entsprechend der Vorgabe im neuen Infektionsschutzgesetz von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine Maskenpflicht in Schulen anzuordnen. In diesem Fall werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren.

Bis dahin verbleibt es bei der bisher ausgesprochenen Empfehlung zum Tragen einer Maske.