Covid Update - 47

Änderungen der Testungen an Schulen ab 28. Februar 2022

Aufgrund der aktuell tendenziell zurückgehenden Infektionszahlen gelten nach aktueller Vorgabe des Ministeriums für Schule und Bildung ab dem 28. Februar 2022 folgende Regelungen im btg:

  • Die Testpflicht für bereits immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen) wird aufgehoben. Wer von der Testung ausgenommen werden will, muss seinen Immunstatus in der Schule nachweisen.
  • Zukünftig müssen also nur Personen getestet werden, die noch nicht immunisiert sind.
    Hier gilt weiterhin das eingeführte Testverfahren (wöchentlich drei Antigen-Selbsttests vor Unterrichtsbeginn oder alternative Vorlage eines aktuellen Bürgertests). Testungen finden in Vollzeitbildungsgängen verpflichtend dreimal wöchentlich statt und werden jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag durchgeführt. Bei teilzeitschulischen Bildungsgängen bestehen die bisherigen Ausnahmen fort.
  • Schülerinnen und Schüler, die immunisiert sind, können nach persönlicher Entscheidung weiterhin freiwillig an den Testungen teilnehmen.