Covid Update - 43

(1/2) Maskenpflicht in der Schule ab 2. November 2021

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab. 2. November 2021 aufzuheben. Konkret bedeutet dies:

Ab 2. November 2021 besteht für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer MaskeDies gilt innerhalb des gesamten Schulgebäudes.

Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.

Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

(2/2) Regelung zur Quarantäne

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken.

Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.