Covid Update - 44

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW informiert aktuell über folgende Sachverhalte:

(1/2) Testungen in der Schulwoche vor den Weihnachtsferien

In der letzten Schulwoche vor den Ferien werden für die Schülerinnen und Schüler der Vollzeitbildungsgänge und der Blockklassen der Berufsschule, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, mindestens drei Antigen-Selbsttests durchgeführt.

In den Bildungsgängen der Berufsschule in Teilzeitform werden für diese Schülerinnen und Schüler an allen Anwesenheitstagen Antigen-Selbsttests durchgeführt.

(2/2) Testung am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022)

Am ersten Schultag im neuen Jahr (10. Januar 2022) wird in der Schule gemäß der Regelung in § 3 Abs. 4 Satz 1 CoronabetreuungsVO eine Testung mit Antigen-Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen.