Covid Update - 35

(1/2) Unterricht ab 17.05.2021

Da die Inzidenzwerte in Gelsenkirchen erfreulicherweise gefallen sind, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen heute verfügt, dass ab 17.05.2021 der Schulunterricht in Gelsenkirchen im Wechselmodell stattfinden wird. Dies gilt auch für das BTG.

Sie werden über Ihre Klassenleitungen darüber informiert, in welchem Takt in Ihrer Klasse dieses Wechselmodell umgesetzt wird. Dabei gilt die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht.

(2/2) Selbsttests und Testpflicht

Es besteht weiterhin eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schüler*innen, Lehrkräfte und weiteres Personal im BTG.

Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schüler*innen in der Regel in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schüler*innen, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.