Covid Update - 40

Das Schulministerium informiert aktuell über neue Regelungen zur Quarantäne und der Anzahl und Durchführung der Testungen:

(1/4) Quarantäne von Schülerinnen und Schülern

Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern wird ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person beschränkt, die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder Kurs- und Klassenverbänden ordnet das Gesundheitsamt nur noch in eng definierten Ausnahmefällen an.

(2/4) „Freitestung“ von Kontaktpersonen

Sollte in Ausnahmefällen doch eine Quarantäne von Schülerinnen und Schülern angeordnet werden, kann diese nach dem fünften Tag der Quarantäne durch einen PCR-Test beim Arzt oder in einem Testzentrum vorzeitig beendet werden. Die Tests werden über den Gesundheitsfonds des Bundes finanziert (vgl. § 14 Test-Verordnung Bund).

Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler dann sofort wieder am Unterricht teil.

(3/4) Maskenpflicht

Die Einhaltung aller Hygieneregeln einschließlich der medizinischen Maskenpflicht in Innenräumen sind Voraussetzung für einen wirksamen Infektionsschutz und gelten daher weiter.

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinschaft vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben.

(4/4) Erweiterte Testungen

Testungen - weiterhin als Selbsttests - finden ab dem 20. September 2021 verpflichtend dreimal wöchentlich statt und werden jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag durchgeführt.

Bei teilzeitschulischen Bildungsgängen bestehen die bisherigen Ausnahmen fort.