Covid Update - 41

Das Schulministerium informiert aktuell über neue Regelungen zur Anzahl und Durchführung der Testungen sowie zur Maskenpflicht:

(1/2) Testungen zu Schulbeginn nach den Herbstferien

Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn Testungen aller Schülerinnen und Schüler durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang in den Schulen durchgeführten Tests für Schülerinnen und Schüler, die nicht immunisiert sind, bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt.

Für Personen, die älter als 12 Jahre sind, gilt - unabhängig von einer Impfung oder Genesung - bei der Wiedereinreise nach einem Urlaubsaufenthalt im Ausland, eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

(2/2) Maskenpflicht

Aufgrund der stetigen Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) abzuschaffen.

Im Außenbereich der Schule besteht bereits heute keine Maskenpflicht mehr. Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen.

Eine abschließende Information dazu sowie zu einer entsprechend geänderten Coronabetreuungsverordnung erhalten Sie noch in der ersten Schulwoche nach den Herbstferien.